Bürgerinformationen

BIS - Bürgerinformationssystem


START
  • Heimatdialog.Grenznah - Umfrage

    Niederbayern, die Oberpfalz und Oberfranken sind durch ihre Lage an der tschechischen Grenze zentrale Schnittstellen im Herzen Europas. Sie sind nicht nur bedeutende Infrastrukturachsen für Wirtschaft und Verkehr, sondern bieten ihren Bewohnerinnen und Bewohnern zugleich einzigartige Natur- und Kulturräume. Die Regionen entlang der tschechischen Grenze zeichnen sich durch großes Potenzial und engagierte Menschen aus.


    Mit dem „Heimatdialog.Grenznah – Lebensqualität und Chancen im bayerischen Grenzraum zu Tschechien“ richtet das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat den Blick gezielt auf diese drei Regierungsbezirke und setzt nach dem „Zukunftsdialog Heimat.Bayern“ und „Heimatdialog.Bayern“ die Reihe der Bürgerdialoge fort.


    Der „Heimatdialog.Grenznah“ lädt die Bürgerinnen und Bürger Niederbayerns, der Oberpfalz und Oberfrankens ein, ihre persönliche Perspektive einzubringen:


    Wie wird die Lebensqualität vor Ort wahrgenommen?

    Ist die Nähe zu Tschechien im Alltag spürbar?

    Welche Ideen gibt es zur Stärkung des Grenzraums?

    Ziel des Dialogs ist es, neue Impulse für die Region zu gewinnen, das Heimatbewusstsein zu stärken und die gute Nachbarschaft zu Tschechien weiter auszubauen.


    Der Bürgerdialog besteht aus zwei Bausteinen:


    Alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren aus Niederbayern, der Oberpfalz und Oberfranken haben ab 15. Juni bis einschließlich 31. Juli 2026 die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Online-Umfrage unter www.heimatdialog.bayern/grenznah/umfrage einzubringen.


    Im Anschluss werden die in der Umfrage aufgeworfenen Fragen in drei regionalen Bürgerdialogen vor Ort weiter vertieft und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Ideen zur Stärkung der Region diskutiert (für den Raum Erbendorf am 29. Oktober 2026 im

    Egerland-Kulturhaus, Fikentscherstraße 24, 95615 Marktredwitz



    Weitere Informationen: 


    https://umfragen.bayern.de/limesurvey/index.php/735289?lang=de

  • Austausch der Wasserzähler

    STADT ERBENDORF




    ALLGEMEINE INFORMATION:

    AUSTAUSCH DER WASSERZÄHLER



    Ab Januar 2025 stehen in der Stadt Erbendorf und den Ortsteilen Zählerwechsel an. Die nach dem Eichgesetz abgelaufenen Wasserzähler werden gegen moderne Funk-Zähler getauscht.


    Wenn Ihr Zähler in diesem Jahr gewechselt werden muss, besucht Sie einer unserer Mitarbeiter der Wasserversorgung oder einer beauftragten Installateur-Fima persönlich. Falls er Sie nicht antrifft oder der Zeitpunkt ungünstig ist, hinterlässt er einen Handzettel. Anschließend können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Wichtig ist für unsere Mitarbeiter, dass der Zugang zur Wasserzähleranlage hindernisfrei erfolgen kann. Die Dauer des Zählerwechsels und die damit verbundenen Versorgungsunterbrechungen beanspruchen rund 15 bis 30 Minuten. Die Dauer kann sich aber je nach Zugangsmöglichkeiten, der Art des Zählers und anderen technischen Gegebenheiten auch verlängern.


    Alle Mitarbeiter der Stadt Erbendorf bzw. von uns beauftragte Firmen können sich ausweisen. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall im Rathaus unter der Telefon-Nr. 09682/9210-0 nach.


    Die Zähleruhren selbst sind Eigentum der Stadt Erbendorf. Die neuen Ultraschall-Wasserzähler haben mit 12 Jahren eine deutlich längere Einsatzzeit und bieten gegenüber den herkömmlichen, mechanischen Zählern viele Vorteile. Lesen Sie dazu bitte die Informationen zum Einbau und zur Verwendung von elektronischen Wasserzählern sowie die Bedienungsanleitung. Beides steht als Download unter www.erbendorf.de zur Verfügung.


    Für den Einbau der neuen Zählergeneration ist ein Wasserzählerbügel zwingend erforderlich. Bitte prüfen Sie vorab unbedingt, ob ein solcher Bügel bereits in Ihrer Anlage verbaut ist oder beauftragen Sie rechtzeitig vorher bei einem anerkannten Installateurbetrieb die Installation.


    >>INFOS ZUM WASSERZÄHLERAUSTAUSCH GRÖTSCHENREUTH




    >>INFORMATION ZUM EINBAU UND ZUR VERWENDUNG ELEKTRONISCHER WASSERZÄHLER




    >>BEDIENUNGSANLEITUNG







  • Beratungstermine Sozialverwaltung Bezirk

    Beratungs- und Informationsstunden

    der Sozialverwaltung des Bezirks Oberpfalz

    zu Hilfen für Pflegebedürftige und 

    Menschen mit Behinderung

    im 2. Halbjahr 2026


    Die persönlichen Beratungen im Rahmen der Service- und Beratungstage des Be-zirks Oberpfalz finden statt im Landratsamt Tirschenreuth, Mähringer Str. 7, Amts-gebäude 1A, am


    15. Juli  

    12. August  

    07. Oktober  

    04. November

    02. Dezember  


    jeweils von 09.00 bis 14.00 Uhr (Änderungen vorbehalten).

    Ergänzend zu den Vor-Ort-Terminen werden die telefonischen Beratungen auch weiterhin angeboten.


    Angeboten werden neutrale und kostenlose Erstberatungen zu Fragen zur

     Hilfe zur Pflege + Ambulanten Hilfe zur Pflege

     Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

     Antragstellung

     Unterhaltspflicht (allgemeines)


    Um Terminvereinbarung vorab wird gebeten unter den Telefonnummern 0941/9100-2114 (Herrn Gauglitz, Berater) oder 0941/9100-2152 (Terminkoordination) oder per E-Mail an beratungsstelle@bezirk-oberpfalz.de.


  • Wichtiger Hinweis für Hundebesitzer

    Die Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab weist darauf hin, dass es in letzter Zeit vermehrt zu Ungereimtheiten auf Grund der neu angebrachten Beschilderungen (Anleinpflicht) im Gemeindebereich Krummennaab (speziell im Bereich entlang des Fichtelnaabrad-und Steinwaldradweges sowie das Gebiet bei Kühlenmorgen, Waffenhammer, Bayrischhof, Ziegelhütte und Schmierofen) gekommen ist.


    Es wird darauf hingewiesen, dass die von der Gemeinde Krummennaab erlassene Hundehaltungsverordnung nach Art. 18 Abs. 1 des

    LStVG ist auch ohne eine zusätzliche Beschilderung wirksam und verbindlich ist!


    Daher ist die Gemeinde Krummennaab nun zu dem Entschluss gekommen, auf die Beschilderungen

    zur aktuellen Hundehaltungsverordnung gänzlich zu verzichten, um etwaige Verwirrungen zu vermeiden.


    Die Hundehaltungsverordnung kann auf der Homepage der Gemeinde Krummennaab unter

    https://krummennaab.de/wp-content/uploads/sites/2/2020/12/Hundehalteverordnung.pdf oder im Rathaus

    Krummennaab eingesehen werden.

    Die Beschilderungen zur Benutzungssatzung Bürgerpark und zur Benutzungssatzung Liege-und

    Freizeitbereich Erlenweiher bleiben hiervon unberührt.


    Inhalt des Informationsschreibens der Gemeinde Krummennaab HIER.

  • Hinweis zur Gartenbewässerung

    Die Stadt Erbendorf weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass für Wasser, das für die Gartenbewässerung usw. aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung entnommen wird, auch eine entsprechende Abwassergebühr zu leisten ist.


    Es ist explizit ausgeschlossen, hierfür eine Ermäßigung von der Abwassergebühr zu erhalten (§ 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erbendorf). Auch ein zweiter Wasserzähler auf dem Grundstück ändert daran nichts. 


    Vielmehr ist darauf hinzuwirken, Trinkwasser zu sparen und für solche Zwecke z.B. Regenwasser zu nutzen.“



  • Abholung von Müllsäcken im Rathaus

    Die Abholung von Restmüllsäcken, Windelsäcken und Gelben Säcken erfolgt im Zimmer Nr. 204 (Stadtkasse). 


Aktuelle Termine  


SPRECHTAG des Notariats Neustadt/Waldnaab 

findet im Besprechungszimmer des Verkehrsamts statt. Telefonische Terminvereinbarung unter Tel. (09602) 944050 ist erforderlich. 


Nächstmöglicher Termin:

Donnerstag, 17.09.2026, 15 Uhr


Aus dem Einwohnermeldeamt


Einführung eines QR-Codes für die Ausgabe von Ausweisdokumenten

 

Zur Verbesserung des Bürgerservices wird ab sofort bei der Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen ein individueller QR-Code bereitgestellt.

 

Dieser Code ermöglicht den Antragstellenden, den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Dokumentes jederzeit bequem und eigenständig abzufragen. Durch das Scannen des Codes mit einem geeigneten Endgerät (z. B. Smartphone oder Tablet) werden die entsprechenden Statusinformationen direkt angezeigt.

 

Die Abholung kann künftig während der Öffnungszeiten auch ohne Terminvereinbarung erfolgen.

 

Für Rückfragen stehen die zuständigen Sachbearbeiter gerne zur Verfügung.






Aus dem Standesamt


TRAUUNGSTERMINE 

Am Standesamt Erbendorf können Trauungen neben den regulären Öffnungszeiten des Rathauses auch an Samstagen vollzogen werden. 


Dazu wurden bestimmte Termine festgelegt. Abweichungen sind nicht möglich.

>>DOWNLOAD TERMINE 2026

 

Nähere Informationen:

Standesamt - Tel. (09682) 9210-13





PÄCHTER für das Waldhaus gesucht


Die Stadt Erbendorf sucht ab sofort eine engagierte und gastfreundliche Persönlichkeit oder ein motiviertes Team für die Übernahme des Waldhauses – der beliebten Ausflugsgaststätte mitten im idyllischen Naturpark Steinwald.


WIR BIETEN:

  • Einzigartige Lage: Attraktives Ausflugsziel für Wanderer, Radfahrer und Naturbegeisterte mit hoher Frequenz im schönen Steinwald
  • Gästekapazitäten:
  • Gastzimmer innen: Gemütlicher Gastraum mit ca. 20 Sitzplätzen.
  • Außenbereich: Großer Freisitz / Biergarten mit ca. 120 Sitzplätzen.
  • Ausstattung: Kleinküche und funktionales Inventar für den sofortigen Durchstart.
  • Fairer Partner: Verpachtung durch die Stadt Erbendorf zu attraktiven und fairen Konditionen.


DAS ERWARTEN WIR:

  • Berufserfahrung sowie Leidenschaft für regionale Gastfreundschaft wünschenswert.
  • Fokus auf Ausflugsbetrieb/Kleingastronomie.
  • Eigeninitiative, Servicementalität und Freude am Umgang mit Gästen.


Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Unternehmens-/Nutzungskonzept direkt per E-Mail an: stadt (at) erbendorf.de


Ihr persönlicher Ansprechpartner: Erster Bürgermeister Bernhard Schmidt

Kontakt & Impressum: Stadt Erbendorf | Bräugasse 4 | 92681 Erbendorf

Telefon: 09682 9210-0

E-Mail: stadt (at) erbendorf.de

Web: www.erbendorf.de


Attraktive Gewerbeflächen stehen zum Verkauf


Die Stadt Erbendorf bietet ab sofort Gewerbeflächen im Gewerbegebiet „Schleifmühl II“ zum Verkauf an. Interessierte Unternehmen können sich schon jetzt ihr Wunschgrundstück sichern: Die Erschließungsarbeiten für das Areal schließen sich zeitnah an, sodass eine zügige Beplanung und spätere Bebauung gewährleistet ist.


Mit flexibel zuschneidbaren Grundstücksgrößen von bis zu 14.500 Quadratmetern und einem Quadratmeterpreis von 29,50 Euro (zzgl. der anstehenden Erschließungskosten) richtet sich das Angebot an ansässige wie auch neu anzusiedelnde Unternehmen.


Mit diesem Verkaufsstart unterstreicht die Stadt Erbendorf ihre Rolle als zukunftsorientierter Wirtschaftsstandort. Das Gewerbegebiet „Schleifmühl II“ zeichnet sich durch seine hervorragende verkehrsinfrastrukturelle Anbindung sowie die direkte Nähe zum Naturpark Steinwald aus, was Unternehmen beste wirtschaftliche Rahmenbedingungen und ein attraktives Umfeld bietet.


„Wir möchten Handwerk, Gewerbe und Industrie bei uns frühzeitig Planungssicherheit bieten und Raum für Wachstum, Neuansiedlungen und Innovationen schaffen“, stellt Bürgermeister Bernhard Schmidt fest. Da die Erschließung des Areals in Kürze erfolgt, können Investoren bereits jetzt in die konkrete Projekt- und Bauplanung einsteigen. Durch die variabel gestaltbaren Grundstückszuschnitte stehen passgenaue Flächen für kleine und mittlere Handwerksbetriebe ebenso wie für größere Logistik- oder Produktionsunternehmen zur Verfügung.


Interessierte Unternehmen können sich bezüglich Grundstückszuschnitten, zeitlichem Ablauf der Erschließung sowie der individuellen Bebauungsmöglichkeiten direkt mit dem Bauamt der Stadt, Herrn Sebastian Kraus, unter Telefon: (09682) 9210-12 oder per E-Mail  sebastian.kraus (a) erbendorf.de in Verbindung setzen.