Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

  • 15.04.2024 - Bekanntmachung Genehmigung Flächennutzungsplans „Siegritz - West“

    Bekanntmachung der Genehmigung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erbendorf für das Gebiet „Siegritz - West“. 

  • 15.04.2024 - Satzungsbeschluss Bebauungsplan Siegritz-West

    Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan "Siegritz-West".

  • 18.03.2024 -Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB für das Bauleitverfahren „Schleifmühl II“.

    Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 19.02.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Schleifmühl II mit gleichzeitiger 12. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.


    >>BEKANNTMACHUNG

  • 22.02.2024 - Bekanntmachung für den Satzungsbeschluss Naabhöhe II

    Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Naabhöhe II" der Stadt Erbendorf.

  • 22.02.2024 - Bekanntmachung Genehmigung Flächennutzungsplan Naabhöhe II

    Bekanntmachung der Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erbendorf für das Gebiet „Naabhöhe II".

  • 06.02.2024 - Außenbereichssatzung „Pfaben - Nord" nach § 35 Abs. 6 BauGB

    Amtliche Bekanntmachung über die

    Außenbereichssatzung „Pfaben - Nord" nach § 35 Abs. 6 BauGB.


    Der Stadtrat der Stadt Erbendorf hat die Außenbereichssatzung „Pfaben - Nord" am

    15.01.2024 als Satzung beschlossen.


    Bekanntmachung

  • 06.02.2024 -Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik - Solarpark Frodersreuth"

    Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik - Solarpark Frodersreuth" mit gleichzeitiger 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erbendorf im Parallelverfahren;

    Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).


    Bekanntmachung


    BEBAUUNGSPLAN

    - Bestandsplan

    - Vorhaben- und Erschließungsplan

    - Vorhabenbezogener Bebauungsplan

    - Textliche Festsetzung, Begründung, Umweltbericht

    - Artenschutzrechliche Prüfung


    FLÄCHENNUTZUNGSPLAN

    - Plan

    - Begründung


    Datenschutzrechliche Informationspflichten

  • 06.02.2024 - Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik - Solarpark Plärn"

    Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik - Solarpark Plärn" mit gleichzeitiger 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erbendorf im Parallelverfahren;

    Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung ( öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).


    Bekanntmachung


    BEBAUUNGSPLAN

    - Bestandsplan

    - Vorhaben- und Erschließungsplan

    - Vorhabenbezogener Bebauungsplan

    - Textliche Festsetzung, Begründung, Umweltbericht

    - Blendgutachten


    FLÄCHENNUTZUNGSPLAN

    - Plan

    - Begründung


    Datenschutzrechliche Informationspflichten

  • 06.02.2024 - Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik - Solarpark Wildenreuth"

    Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik - Solarpark Wildenreuth" mit gleichzeitiger 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erbendorf im Parallelverfahren;

    Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gemäߧ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).


    Bekanntmachung


    BEBAUUNGSPLAN

    - Bestandsplan

    - Vorhaben- und Erschließungsplan

    - Vorhabenbezogener Bebauungsplan

    - Textliche Festsetzung, Begründung, Umweltbericht

    - Artenschutzrechliche Prüfung


    FLÄCHENNUTZUNGSPLAN

    - Plan

    - Begründung


    Datenschutzrechliche Informationspflichten

  • 03.01.2024 - Aufstellung des Bebauungsplanes Siegritz - West mit Änderung des 18. Flächennutzungsplanes

    Aufstellung des Bebauungsplans „Siegritz - West“ mit gleichzeitiger 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erbendorf im Parallelverfahren;

    Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).


    - Bekanntmachung


    - Bebauungsplan


    - Bebauungsplan Begründung


    - Plan Vorhaben


    - Flächennutzungsplan


    - Flächennutzungsplan Begründung


    - Datenschutz



  • 28.11.2023 - Aufstellung des Bebauungsplanes „Badgaßgärten“; Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung

    Aufstellung des Bebauungsplanes „Badgaßgärten“;

    Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


    Bekanntmachung


    Bebauungsplan


    Textliche Festsetzungen


    Datenschutz-Informationspflichten



  • 14.11.2023 - Räum- und Streupflicht der Gehbahnen im Winter

    BEKANNTMACHUNG


    Räum- und Streupflicht der Gehbahnen im Winter


    Erneut wird wieder auf die Verordnung zur Sicherung der Gehbahnen im Winter hingewiesen. Danach sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege bei Schnee, Reif-  oder Eisglätte zu räumen und zu streuen. Wo keine abgegrenzten Gehsteige vorhanden sind, bezieht sich die Räum- und Streupflicht auf jene Teile der Fahrbahn, die üblicherweise dem Fußgängerverkehr dienen; das ist in der Regel die äußerste Fahrbahnseite. Bei Gehwegen mit Überbreite ist es nicht notwendig, diese in voller Breite zu räumen, es genügt eine Räumung in üblicher Fußwegbreite. Dadurch wird gewährleistet, dass am Fahrbahnrand möglichst wenig Schnee gelagert wird. 


    Zum Streuen dürfen nur geeignete abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt verwendet werden. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig.


    Die Räum- und Streupflicht ist an Werktagen ab 07.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr durchzuführen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Bei der Ablagerung von geräumtem Schnee darf die Sicherheit des Straßenverkehrs in keinster Weise beeinträchtigt werden. Zusätzliche Schneemassen von Dächern, Höfen oder Vorgärten dürfen auf keinen Fall auf öffentlichen Straßen oder am Fahrbahnrand abgelagert werden.


    Besonders wird darauf hingewiesen, dass das Rodeln auf öffentlichen Straßen und Wegen untersagt ist.


    Die Einwohnerschaft wird deshalb ersucht, dieser Verpflichtung im eigenen Interesse und im Interesse der Allgemeinheit nachzukommen. Der städt. Baudienst streut nur Fahrbahnen mit abnormer Steigung und gefährliche Straßeneinmündungen.


    Erbendorf, 14.12.2023


    STADT ERBENDORF


    R e g e r

    Bürgermeister

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